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Online­pe­ti­tion — Nein zum Praena­Test! Präna­tales Scree­ning auf Down-Syndrom nicht einführen!

3/09/2014 | Presse und Medien, Politik und Aktivismus

Quelle: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gen/2014/nein-zum-praenatest-pr%C3%A4natales-screening-down-syndrom-nicht-einf%C3%BChren
(Berlin, 1. September 2014) Das Gen-ethische Netzwerk startet eine Unter­schrif­ten­ak­tion gegen die Einfüh­rung nicht-invasiver Präna­tal­dia­gnostik in die Regel­ver­sor­gung von Schwan­geren. Schon in der vergan­genen Woche hatten wir gemeinsam mit BioSkop und dem Netzwerk gegen Selek­tion durch Präna­tal­dia­gnostik eine Stellung­nahme verfasst, in der wir den Gemein­samen Bundes­aus­schuss auffor­dern, seine Entschei­dung über die probe­weise Einfüh­rung des Bluttests auf das Down-Syndrom beim Ungebo­renen in die Schwan­ge­ren­ver­sor­gung zurück­zu­nehmen.
unter­schreiben …

Die Online­pe­ti­tion des GeN richtet sich an den Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G‑BA) und an die Bundes­tags­aus­schüsse für Gesund­heit und für Frauen und Familie und kann hier unter­zeichnet werden. Anlass ist die vom G‑BA im April dieses Jahres beschlos­sene probe­weise Einfüh­rung des nicht-invasiven Bluttests zur Feststel­lung des Down-Syndroms beim Ungebo­renen in die Schwan­ge­ren­ver­sor­gung, über die wir in der Juniaus­gabe des Gen-ethischen Infor­ma­ti­ons­dienstes (GID) ausführ­lich berichtet haben. Mit der Unter­schrif­ten­ak­tion wollen wir den öffent­li­chen Druck auf den G‑BA und die Politik erhöhen, sich mit unserer Kritik zu beschäf­tigen.

Die grund­sätz­li­chen Erwägungen, aus denen heraus wir den Beschluss des G‑BA kriti­sieren, sind in einer gemein­samen Stellung­nahme von GeN, BioSkop und vom Netzwerk gegen Selek­tion durch Präna­tal­dia­gnostik formu­liert, die bereits vergan­gene Woche an den G‑BA, die Bundes­tags­aus­schüsse für Gesund­heit und für Frauen und Familie und an die Behin­der­ten­be­auf­tragte der Bundes­re­gie­rung gegangen ist.

Darin kriti­sieren wir, dass bereits heute Ultra­schall­un­ter­su­chungen und Ersttri­mester-Scree­ning „die Schwan­ge­ren­vor­sorge indivi­duell, gesell­schaft­lich und ärztlich auf die vorge­burt­liche Suche nach Risiken und den mögli­chen Abbruch gewollter Schwan­ger­schaften verengt“ haben. Weil die vom G‑BA geplante Finan­zie­rung der Kosten des Bluttests aus Versi­cher­ten­gel­dern absehbar zu einem präna­tal­dia­gnos­ti­schen Scree­ning auf Trisomie 21 führen wird, werden sich diese bedenk­li­chen Tendenzen noch verstärken. Mit ihnen verbunden ist eine „symbo­li­sche Abwer­tung von Menschen mit Behin­de­rungen“, denn Beein­träch­ti­gungen erscheinen in der Praxis der Schwan­ge­ren­vor­sorge als “Risiken” und damit als zu vermei­dendes Unglück. Deshalb fordern wir den G‑BA dazu auf, die Entschei­dung über eine probe­weise Einfüh­rung des Bluttests in die Regel­ver­sor­gung unver­züg­lich zurück­zu­nehmen!

Zudem kriti­sieren wir scharf, dass das vom G‑BA beschlos­sene Erpro­bungs­ver­fahren keinerlei Raum für die notwen­dige gesell­schaft­liche Diskus­sion vorsieht. Zwar hat der G‑BA im Rahmen seiner derzei­tigen Beratungen über die Ausge­stal­tung der Studie dazu aufge­for­dert, Einschät­zungen abzugeben, aller­dings ausschließ­lich zu Studi­en­de­sign und Methodik. Vertreter/innen aus Behin­der­ten­ver­bänden, Frauen­or­ga­ni­sa­tionen oder Wissen­schaft, die sich Sorgen um die Auswei­tung der Präna­tal­dia­gnostik machen, sind damit nicht adres­siert. Es ist aber vollkommen inakzep­tabel, dass Testver­fahren mit so weit reichenden Konse­quenzen wie die nicht­in­va­sive Präna­tal­dia­gnostik quasi auf dem Verwal­tungsweg Eingang in die Regel­ver­sor­gung finden. Deshalb fordern wir von der Politik, umgehend tätig zu werden und unter anderem die derzeit geltenden Regelungen für Erpro­bungs­ver­fahren zu revidieren!

Hinter­grund des von uns kriti­sierten Beschlusses ist das 2011 in Kraft getre­tene Arznei­mit­tel­markt-Neuord­nungs­ge­setz (AMNOG), das es dem G‑BA erlaubt, auf Antrag von Herstel­lern für die Bewer­tung neuer Diagnose- und Behand­lungs­me­thoden selbständig Studien zu initi­ieren, wenn deren Nutzen noch nicht ausrei­chend belegt ist, das heißt, neue Verfahren oder Medika­mente probe­weise in die Regel­ver­sor­gung zu übernehmen, um damit Daten für die medizi­ni­sche Nutzen­be­wer­tung zu gewinnen.

Anhang Größe
GeN_BioSkop_Netzwerk.pdf 222.08 KB