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Klage auf Schadens­er­satz wegen Kind mit Down-Syndrom zurück­ge­wiesen

17/03/2016 | Politik und Aktivismus, Allgemein

Der vorsit­zende Richter des OLG München erklärte den Eltern: „Es tut mir leid für Sie“. Er verstehe gut, dass sie von der Behin­de­rung hätten wissen wollen. Es gehe um ein schweres Schicksal. Aber: „Sie werden bei uns nicht gewinnen, so wenig wie vor dem Landge­richt“.

Was war geschehen?

Eine Frauen­ärztin hatte das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwan­ger­schaft nicht erkannt. Das Eltern­paar hatte von der Frauen­ärztin Schadens­er­satz und Schmer­zens­geld verlangt.

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