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Neu: Angehö­rige haben Priorität 1

16/03/2021 | Allgemein

Zwar werden Menschen mit Trisomie 21 mit hoher Priorität gegen COVID-19 geimpft, aber das gilt natür­lich nur ab dem Alter von 16 Jahren. Eltern fielen bislang besten­falls in Gruppe 2, aber das ändert sich nun. Angehö­rige haben Priorität 1!

Gerade wurde eine neue Fassung der Corona-Impfver­ord­nung vom 8. März 2021 publik gemacht, gemäß derer die pflegenden Angehö­rigen von pflege­be­dürf­tigen Kindern und Erwach­senen nun in die höchste Priorität einge­ordnet werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ImpfVO). Auch wenn dies nicht direkt im Wortlaut der Verord­nung steht, ergibt es sich aus der Regie­rungs­be­grün­dung.

Dort heißt es auf Seite 25: „Unter den Begriff ambulante Dienste fallen nunmehr auch pflegende Angehö­rige.“ Die Regie­rungs­be­grün­dung sagt hier also eindeutig, dass die Verord­nung so auszu­legen ist, dass im Rahmen der Ausle­gung auch pflegende Angehö­rige unter den Perso­nen­kreis des § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Corona-Impfver­ord­nung zu fassen sind.

Nach Aussage des bayri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­riums muss die gepflegte Person nicht unbedingt einen Pflege­grad haben. Es schadet aber für Eltern von Menschen mit Down-Syndrom ohne Pflege­grad sicher nicht, einen Nachweis für die Trisomie 21 mitzu­bringen.

Tatsäch­lich können “pflegende Angehö­rige” beim Impfzen­trum recht einfach in die höchste Priorität kommen. Entweder bei der Erstan­mel­dung oder bei der Änderung einer bereits vorhan­denen Regis­trie­rung:

  1. Auswahl von „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizi­ni­schen Einrich­tung“.
  2. Unter­punkt „ambulanter Pflege­dienst“ ankreuzen.

Schon ist der Impfling eine Stufe höher gerutscht.