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Etiket­ten­schwindel beim Bundes­teil­ha­be­ge­setz befürchtet

8/03/2016 | Presse und Medien

veröf­fent­licht am  von Ottmar Miles-Paul

Karls­ruhe (kobinet) In einer von Dr. Klaus Mück verbrei­teten Presse­infor­ma­tion beschreiben eine Reihe von behin­derten Menschen, warum sie befürchten müssen, aufgrund eines geplanten Gesetzes, ihre Existenz zu verlieren. Behin­derte Menschen machen sich demnach große Sorgen, ob sie ihr Leben in Zukunft noch nach ihren Vorstel­lungen gestalten können. Grund dafür sind erste konkrete Infor­ma­tionen zum so genannten Bundes­teil­ha­be­ge­setz. Für nächste Woche wird mit der Veröf­fent­li­chung des Referen­ten­ent­wurfs gerechnet.

Anrech­nung des Einkom­mens und der Erspar­nisse

“Dieses Gesetz sollte eigent­lich die Lebens­si­tua­tion vieler behin­derter Menschen verbes­sern, jetzt scheint genau das Gegen­teil einzu­treffen. Behin­derte Menschen lassen sich keine Verschlech­te­rungen gefallen. Aus diesem Grund vernetzen sie sich über Genera­tionen und Verbände hinweg. Morgens aufstehen, zur Schule oder arbeiten gehen, abends eine Kneipe, ein Theater oder Kino besuchen, Ausflüge machen oder sich einfach nur beschäf­tigen, all das sind selbst­ver­ständ­liche Dinge. Viele behin­derte Menschen brauchen dabei aber Unter­stüt­zung, zum Beispiel Menschen, die für sie die Tätig­keiten übernehmen, die sie aufgrund ihrer einge­schränkten Beweg­lich­keit nicht selbst ausführen können, Menschen, die ihnen zeigen, wie man sich in bestimmten Situa­tionen verhält oder Software, die auch kompli­zierte mathe­ma­ti­sche Formeln in Sprache verwan­delt. Diese Unter­stüt­zung wird von den Sozial­äm­tern finan­ziert, vorher muss man aber große Teile seines Einkom­mens und fast die gesamten Erspar­nisse dafür ausgeben. Zudem wird Unter­stüt­zung für Aktivi­täten, die vielen als selbst­ver­ständ­lich gelten, verwei­gert, weil sie nach Meinung der Ämter nicht notwendig sind”, heißt es in der Presse­er­klä­rung.

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